Der Schutz vor Gewalt ist eine gesamtstaatliche Aufgabe, zu welcher die Landeshauptstadt Dresden ebenso verpflichtet ist wie der Freistaat Sachsen.

Mit dem Strategiepapier zur Umsetzung der IstanbulKonvention in der Landeshauptstadt Dresden und der anhaltenden wissenschaftlichen Begleitung ist ein erster Schritt für die Fachplanung in den verschiedenen Verantwortungsbereichen der Stadt Dresden getan, um diese Querschnittsaufgabe anzugehen. Jetzt wollen wir konkret Ressourcen für diese Koordinierung – sowohl in der Stadt als auch auf der Seite der freien Träger – schaffen. Wir brauchen dringend eine Erweiterung der Familienplätze nach Istanbul-Konvention. Wir wollen dabei die Angebote und deren Nutzung [Familienplätze nach Istanbul-Konvention] für alle Gruppen zielgerecht ausbauen und strukturelle Zugangsbarrieren in den Schutzeinrichtungen abbauen und unterrepräsentierte Gruppen in den Fokus nehmen. Für Betroffene sexualisierter Gewalt gibt es heute noch keine ausreichenden Kapazitäten in spezialisierten Beratungsangeboten, die auch eine Koordinationsfunktion innerhalb des Hilfesystems übernehmen können. Dies wollen wir in Zusammenarbeit mit dem Freistaat ausbauen.

Um wirksam helfen und präventiv agieren zu können, ist es unerlässlich, dass jene Fachkräfte, die im Arbeitskontext mit potenziellen Gewaltbetroffenen in Kontakt kommen, diese erkennen und wissen, wie sie sie an spezialisierte Hilfen weitervermitteln. Dafür fördern wir systematische, proaktive Schulungen.

Wir als Bündnisgrüne setzten uns engagiert gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und Diskriminierung ein. Wir verfolgen eine intersektionale Antidiskriminierungsstrategie, die sich auch als Querschnittsthema begreift.

Wir setzten uns weiterhin für dezentrale Schutzräume und Beratungsangebote im gesamten Stadtraum ein. Weiterhin fordern wir die Einrichtung einer unabhängigen Meldestelle für Opfer von queerfeindlichen Angriffen.

Die Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts durch den Ausbau von Kultur- und Nachbarschaftszentren ist ein wichtiger Schritt. Diese Zentren sollen in mehr Quartieren entstehen, insbesondere dort, wo soziale Herausforderungen bestehen. Durch generationenübergreifende Begegnungen und die Förderung des sozialen Engagements können diese Zentren zu wichtigen Anlaufstellen werden. Es ist entscheidend, dass neben ehrenamtlichen Strukturen auch professionelle Hilfe vor Ort verfügbar ist, um Menschen mit speziellen Herausforderungen effektiv zu unterstützen. Die Finanzierung der Nachbarschaftszentren an den bestehenden Standorten sollte vereinfacht und inhaltlich breiter im Sinne der Förderung der Gemeinwesenarbeit aufgestellt werden.

Des Weiteren ist die Sicherstellung einer hochwertigen Kinder- und Jugendarbeit von großer Bedeutung. Dazu gehört der Ausbau von Streetwork-Angeboten sowie die Flexibilisierung des Einsatzes von Sozialarbeiter*innen, um auch außerhalb von Jugendzentren junge Menschen zu erreichen.

Die Inklusion von Menschen mit Behinderungen und marginalisierten Gruppen muss aktiv vorangetrieben werden. Dazu gehört der konsequente Abbau von Barrieren im öffentlichen Raum sowie die Förderung barrierefreier Kommunikation und Zugänglichkeit.