a) Siehe oben.
b) Strukturelle – also staatlich oder gesellschaftlich systematische – Benachteiligung wäre Diskriminierung. Diese in Deutschland aus gutem Grund gesetzlich verboten. Alles weitere: Siehe oben.
c) Die Teilnahme an Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen ist in der Sächsischen Gemeindeordnung und dem Sächsischen Kommunalwahlgesetz geregelt. Ausländische Unionsbürger, die in Dresden ihren Wohnsitz haben, können an den Wahlen teilnehmen.