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a) Die Frage geht an der Realität vorbei, da Dresden bereits viel leistet, sozial benachteiligte Menschen an Kunst und Kultur teilhaben zu lassen. Sollte dies der Fragesteller anders sehen, bitten wir um Konkretisierung der Frage.
b) Wie der Deutsche Kulturrat zu dieser Aussage kommt, ist uns nicht bekannt. Wir werden uns in Dresden auch weiterhin für die Gleichberechtigung der Geschlechter einsetzen.
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Die Wahrung oder Wiederherstellung von körperlicher und seelischer Gesundheit ist in erster Linie Zweck und Aufgabe der gesetzlichen und privaten Krankenkassen. Sollten ergänzend dazu kommunale Angebote unterstützend wirken können, werden wir dies gemeinsam mit den Kassen erörtern.
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a) Der Fakt, dass Dresden seit vielen Jahren Geburtenhauptstadt ist und dass nach wie vor viele junge Familien nach Dresden ziehen, um hier ihren Lebensmittelpunkt zu finden, zeigt, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in unserer Stadt gut gegeben ist. Hier gilt es weiter eine bedarfsgerechte und qualitativ gute Kinderbetreuung und Schulbildung anzubieten. Dabei setzten wir auf den bewährten Mix aus städtischen und freien Kitas sowie den Tageseltern.
c) Unser Ziel ist der Schutz und die Stärkung von Familien und allen, die Kinder erziehen. In einem intakten Umfeld haben Kinder die besten Entwicklungschancen. Dies gilt es zu fördern. Dort wo ein solches Umfeld nicht existiert, kann es wichtig sein, staatlicherseits unterstützend einzugreifen. Dafür ist jeder Einzelfall sorgsam zu prüfen.
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Die Rentenpolitik ist eine bundespolitische Aufgabe. Die Dresdner Kommunalpolitik hat keinen Einfluss auf die Zusammensetzung und die Höhe der gesetzlichen Altersrente. Überdies haben wir in unserem Kommunalwahlprogamm mehrere Maßnahmen für die nächsten fünf Jahre im Blick, die auch den Rentnern helfen werden.
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a) Siehe oben.
b) Strukturelle – also staatlich oder gesellschaftlich systematische – Benachteiligung wäre Diskriminierung. Diese in Deutschland aus gutem Grund gesetzlich verboten. Alles weitere: Siehe oben.
c) Die Teilnahme an Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen ist in der Sächsischen Gemeindeordnung und dem Sächsischen Kommunalwahlgesetz geregelt. Ausländische Unionsbürger, die in Dresden ihren Wohnsitz haben, können an den Wahlen teilnehmen.