-
Details
-
Zugriffe: 2505
- Die Stadtverwaltung sollte als positives Beispiel vorangehen: bei Sprache und Schriftverkehr, bei Stellenausschreibungen.
- Weiterhin sollte Sensibilität für Diskriminierungen (und deren Bekämpfung) innerhalb der Verwaltung gelebte Praxis sein.
- Das Thema Schutz vor Diskriminierung, Vielfalt und Diversität muss regelmäßig in Fort- und Weiterbildungen angeboten werden. Für Beschäftigte mit Personalverantwortung sollte der Besuch einer entsprechenden Fortbildung mindestens einmal verpflichtend sein.