• Die Stadtverwaltung sollte als positives Beispiel vorangehen: bei Sprache und Schriftverkehr, bei Stellenausschreibungen.
  • Weiterhin sollte Sensibilität für Diskriminierungen (und deren Bekämpfung) innerhalb der Verwaltung gelebte Praxis sein.
  • Das Thema Schutz vor Diskriminierung, Vielfalt und Diversität muss regelmäßig in Fort- und Weiterbildungen angeboten werden. Für Beschäftigte mit Personalverantwortung sollte der Besuch einer entsprechenden Fortbildung mindestens einmal verpflichtend sein.