Die Notwendigkeit von Schutzräumen und Beratungsangeboten ist unbestritten. Gleichzeitig umfasst das Thema ein großes Spektrum an Problemfeldern. Eine genaue Bedarfsplanung kann daher nicht einseitig von der Verwaltung aus erfolgen, sondern muss in enger Abstimmung mit den Trägern, Verbänden und teilweise dem Freistaat erarbeitet werden. Bei anderen Themenfeldern hat sich die Einbindung der tragenden Akteure und die Beratung auf Augenhöhe als Erfolgsrezept bewiesen, das ich beibehalten und wo sinnvoll ausbauen werde.
Hilbert_7
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