Die Bedarfsplanung muss in Zusammenarbeit mit allen betroffenen Akteuren (insbesondere Trägern, Verbänden und Freistaat) überarbeitet werden. Ein Alleingang der Kommunalverwaltung ist hier kontraproduktiv, stattdessen braucht es den gleichberechtigten Austausch, um die tatsächlichen Bedarfe aus der Praxis besser erfassen zu können.
Vorbehaltlich anderer Entwicklungen und Rückmeldungen streben wir mittelfristig eine bessere Verteilung kleinerer, zugänglicherer Angebote für Betroffene geschlechtsbezogene Gewalt über das Stadtgebiet an.