Der Schutz vor Gewalt ist eine gesamtstaatliche Aufgabe, zu welcher die Landeshauptstadt Dresden ebenso verpflichtet ist wie der Freistaat Sachsen.

Mit dem Strategiepapier zur Umsetzung der IstanbulKonvention in der Landeshauptstadt Dresden und der anhaltenden wissenschaftlichen Begleitung ist ein erster Schritt für die Fachplanung in den verschiedenen Verantwortungsbereichen der Stadt Dresden getan, um diese Querschnittsaufgabe anzugehen. Jetzt wollen wir konkret Ressourcen für diese Koordinierung – sowohl in der Stadt als auch auf der Seite der freien Träger – schaffen. Wir brauchen dringend eine Erweiterung der Familienplätze nach Istanbul-Konvention. Wir wollen dabei die Angebote und deren Nutzung [Familienplätze nach Istanbul-Konvention] für alle Gruppen zielgerecht ausbauen und strukturelle Zugangsbarrieren in den Schutzeinrichtungen abbauen und unterrepräsentierte Gruppen in den Fokus nehmen. Für Betroffene sexualisierter Gewalt gibt es heute noch keine ausreichenden Kapazitäten in spezialisierten Beratungsangeboten, die auch eine Koordinationsfunktion innerhalb des Hilfesystems übernehmen können. Dies wollen wir in Zusammenarbeit mit dem Freistaat ausbauen.

Um wirksam helfen und präventiv agieren zu können, ist es unerlässlich, dass jene Fachkräfte, die im Arbeitskontext mit potenziellen Gewaltbetroffenen in Kontakt kommen, diese erkennen und wissen, wie sie sie an spezialisierte Hilfen weitervermitteln. Dafür fördern wir systematische, proaktive Schulungen.