Drucken
Zugriffe: 3407

a) Der Schutz vor Diskriminierung gilt nicht nur für einzelne Personengruppen sondern umfassend. Wir werden Diskriminierungen jeder Art entgegen treten.

b) Einerseits ist das eine Aufgabe aller, vor allem inm präventiven Bereich und andererseits ist der Gewaltschutz eine Polizeiaufgabe und fällt damit in die Zuständigkeit des Freistaats Sachsen.

c) Die Förderung der internationalen Zusammenarbeit und damit verbunden auch des interkulturellen Austauschs ist seit Jahrzehnten ein Anliegen unserer Stadt, welches auch wir unterstützen. Die Städtepartnerschaft mit 13 Städten in aller Welt ist dafür beredtes Zeugnis. Dies gilt es zu pflegen und auszubauen.